iQ LIKU – Schulungen

SCHULUNGEN ZUR ABSTURZSICHERUNG

Kurs 1: PSAgA GRUNDUNTERWEISUNG

Kurs 1: PSAgA Grundunterweisung

gemäß AUVA Unterlage „Fachkundige Person, Unterweisung, Übung“

Dauer: 1 Tag/6 h

Teilnehmer: max. 6 bzw. 8 je Trainer

Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahrs

Inhalt: PSAgA Grundunterweisung mit praktischen Übungen über die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstung (RA) gemäß PSA-V § 4 und § 14

Mit der Grundunterweisung werden die Anforderungen der PSA-Verordnung hinsichtlich der Unterweisung nach §14 PSA-V erfüllt.
Diese Ausbildung vermittelt die Grundlagen über die richtige Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstung.

Die Kursinhalte (inkl. der praktischen Übungen) werden auf die Anwendungen und die Ausrüstung der Teilnehmer abgestimmt.)

Teil 1: Theorie

Rechtliche Grundlage, Absturzschutzsysteme EN 363, Sturzphysik, Anschlageinrichtungen, Anwendung und Materialkunde zur spezifischen Ausrüstung des Teilnehmers, Grundlagen Rettung und RA

Teil 2: Praxis

An die Anwendungen des Teilnehmers angepasste praktische Übungen. Schwerpunkt Rettung. Übungsort: Mobiles Trainingsmodul MTM

Vorbereitung: Art der eigenen Ausrüstung bekannt geben (falls vorhanden) und mitnehmen, Arbeitsanweisungen, Evaluierung, Rettungskonzept bekannt geben (falls vorhanden).

Kurs 2: PSAgA Sachkundeschulung

Kurs 2: PSAgA SACHKUNDESCHULUNG

gemäß DGUV Grundsatz 312-906 „Sachkunde für PSA gegen Absturz“, Überprüfung der PSAgA inkl. HSG Kratos

Dauer: 2 Tage/12 h

Teilnehmer: max. 6 bzw. 8 je Trainer

Voraussetzungen: Kurs 1 PSAgA Grundunterweisung, Vollendung des 18. Lebensjahrs

Inhalt: Nach unserer 2-tägigen Sachkundeausbildung können Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz selbst wiederkehrend prüfen. Grundlage ist der DGUV Grundsatz 312-906, welcher eine klare Regelung für die Sachkunde für PSA gegen Absturz darstellt.

Die Ausbildung entspricht den Anforderungen des Herstellers KRATOS SAFETY.
Zusätzlicher Lehrinhalt ist die LEVEL 1 Prüfung von KRATOS SAFETY Höhensicherungsgeräten (Sicht -und Funktionsprüfung).

Vorbereitung: Art der eigenen Ausrüstung bekannt geben (falls vorhanden) und mitnehmen, Arbeitsanweisungen, Evaluierung, Rettungskonzept bekannt geben (falls vorhanden).

Kurs 3 – PSAgA Fachkundeschulung

Kurs 3: PSAgA FACHKUNDESCHULUNG

Ausbildung zum Trainer für die Durchführung der jährlich wiederkehrenden Unterweisung gemäß PSA Verordnung.

Dauer: 1 Tag/6 h

Teilnehmer: max. 6 bzw. 8 je Trainer

Voraussetzungen: Kurs 1 PSAgA Grundunterweisung, Vollendung des 18. Lebensjahrs zusätzlich Kurs 2 PSAgA Sachkundeschulung

Empfehlung: Anforderung aus AUVA Unterlage „Fachkundige Person

Inhalt: Diese Schulung richtet sich an Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung zum Rückhalten, Auffangen oder Positionieren beziehungsweise Rettungsausrüstungen selbst verwenden und darüber hinaus die innerbetriebliche Unterweisung der Kollegen durchführen.

Grundlage ist hier die AUVA Unterlage „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen / fachkundige Person, Unterweisung und Übung“, in welcher die Anforderungen an fachkundige Personen / Ausbildner / Unterweiser geregelt wird.

Die AUVA-Sicherheitsbroschüre wurde inhaltlich mit dem deutschen DGUV Grundsatz 312-001 (Stand Juni 2015) zwischenstaatlich harmonisiert. Sie stellt eine praktische Umsetzungsanleitung zur geltenden PSA-V dar.

Teil 1: Theorie

Auffrischung Basis Wissen (Gesetze, Ausrüstung, Anwendung),
Grundlage für die Ausbildung zur fachkundigen Person, Grundlagen Rettung rechtlicher Teil mit Fallbeispielen.

Teil 2: Praxis

Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes in Form von praktischen Übungen: Mündlicher Test mit simulierten Unterweisungssituation.
Übungsort: Mobiles Trainingsmodul MTM

Vorbereitung: Art der eigenen Ausrüstung bekannt geben (falls vorhanden) und mitnehmen, Arbeitsanweisungen, Evaluierung, Rettungskonzept bekannt geben (falls vorhanden).

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