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Blog: PSAgA FACHKUNDESCHULUNG

PSAgA FACHKUNDESCHULUNG

Ausbildung zum Trainer für die Durchführung der jährlich wiederkehrenden Unterweisung gemäß PSA Verordnung.

 

Dauer: 1 Tag/6 h

Teilnehmer: max. 6 bzw. 8 je Trainer

Voraussetzungen: Kurs 1 PSAgA Grundunterweisung, Vollendung des 18. Lebensjahrs zusätzlich Kurs 2 PSAgA Sachkundeschulung

 

Empfehlung: Anforderung aus AUVA Unterlage „Fachkundige Person

 

Inhalt: Diese Schulung richtet sich an Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung zum Rückhalten, Auffangen oder Positionieren beziehungsweise Rettungsausrüstungen selbst verwenden und darüber hinaus die innerbetriebliche Unterweisung der Kollegen durchführen.

Grundlage ist hier die AUVA Unterlage „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen / fachkundige Person, Unterweisung und Übung“, in welcher die Anforderungen an fachkundige Personen / Ausbildner / Unterweiser geregelt wird.

Die AUVA-Sicherheitsbroschüre wurde inhaltlich mit dem deutschen DGUV Grundsatz 312-001 (Stand Juni 2015) zwischenstaatlich harmonisiert. Sie stellt eine praktische Umsetzungsanleitung zur geltenden PSA-V dar.

 

Teil 1: Theorie
Auffrischung Basis Wissen (Gesetze, Ausrüstung, Anwendung),
Grundlage für die Ausbildung zur fachkundigen Person, Grundlagen Rettung rechtlicher Teil mit Fallbeispielen.

Teil 2: Praxis
Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes in Form von praktischen Übungen: Mündlicher Test mit simulierten Unterweisungssituation.
Übungsort: Mobiles Trainingsmodul MTM

 

Vorbereitung: Art der eigenen Ausrüstung bekannt geben (falls vorhanden) und mitnehmen, Arbeitsanweisungen, Evaluierung, Rettungskonzept bekannt geben (falls vorhanden).

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